
Kosten & Förderung
Oft günstiger, als Sie denken.
Mit einem Pflegegrad ist eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich — bis zu 131 € im Monat. Wir kümmern uns um den Papierkram.
Der Entlastungsbetrag
Was Ihnen zusteht — verständlich erklärt.
Bis 131 € pro Monat
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 in häuslicher Pflege zu — für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Zwei Wege der Abrechnung
Entweder Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein (Kostenerstattung) — oder wir rechnen mit einer Abtretungserklärung direkt ab, sofern möglich. Dann gehen Sie nicht in Vorleistung.
Auch ohne weitere Leistungen
Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag oft die wichtigste Leistung. Bei Pflegegrad 2–5 kommt er zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen hinzu.
Ansparen ist möglich
Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort: Sie lassen sich im Kalenderjahr ansparen und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Unverbindliche Orientierung, keine rechtsverbindliche Zusage. Ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist, hängt vom Einzelfall und Ihrer Pflegekasse ab. Wir beraten Sie kostenlos und persönlich.
Entlastungsbetrag-Check
Haben Sie bereits einen Pflegegrad?
In einem Schritt sehen Sie, ob eine Förderung über den Entlastungsbetrag möglich ist. Wir erheben dabei keine Daten — die Auswahl bleibt bei Ihnen.
Förderung — häufige Fragen
Fragen zur Finanzierung.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Aktuell sind das bis zu 131 € pro Monat (Stand 2026). Gerade bei Pflegegrad 1 ist er eine der wichtigsten Leistungen, um Unterstützung im Alltag zu finanzieren.
Was kostet die Begleitung — und was übernimmt die Pflegekasse?
Bei einem Pflegegrad ist eine Abrechnung vieler unserer Leistungen über den Entlastungsbetrag möglich (bis zu 131 €/Monat). Ob und in welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. In einem kostenlosen Gespräch rechnen wir das ganz konkret für Sie durch — unverbindlich.
Brauche ich unbedingt einen Pflegegrad?
Nein. Sie können unsere Begleitung auch ohne Pflegegrad als private Leistung buchen. Mit Pflegegrad ist zusätzlich eine Förderung über den Entlastungsbetrag möglich. Falls noch kein Pflegegrad besteht, unterstützen wir Sie gern bei der Orientierung und Antragstellung.
Noch kein Pflegegrad — was kann ich tun?
Wir helfen Ihnen, sich zu orientieren: Was bedeuten die Pflegegrade, wie läuft die Begutachtung, welche Unterlagen sind nötig? Den Antrag und den Papierkram begleiten wir Schritt für Schritt — verständlich und in Ruhe.
Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Es gibt zwei Wege: Sie zahlen die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein (Kostenerstattung), oder — sofern möglich — wir rechnen mit einer Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Was bei Ihnen geht, klären wir gemeinsam.
Wir rechnen es gemeinsam durch — kostenlos.
Erzählen Sie uns, wobei Sie Unterstützung wünschen. Wir hören zu, beraten Sie in Ruhe und kümmern uns um den Papierkram — gern bei Ihnen zu Hause.
Pflegegrad 1–5: Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich (bis 131 €/Monat).