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IPAS24 Service

Für Angehörige

Sie geben so viel. Atmen Sie wieder durch.

Pflegende Angehörige tragen eine große Last. Wir nehmen Ihnen einen Teil davon ab — verlässlich, einfühlsam und mit klaren Absprachen.

Entlastung, die ankommt

So unterstützen wir Sie.

Regelmäßige Entlastung

Ob ein paar Stunden in der Woche oder mehr — wir übernehmen Begleitung im Alltag, damit Sie Zeit für sich gewinnen.

Urlaubs- & Verhinderungsvertretung

Wenn Sie Urlaub brauchen oder selbst ausfallen, springen wir ein. Bei Pflegegrad ab 2 ist Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ein eigener Leistungsbereich.

Flexibel & verlässlich

Feste Absprachen, vertraute Begleitpersonen und ein Service, der sich an Ihren Alltag anpasst — nicht umgekehrt.

Hinweis: Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (bis 131 €/Monat) sind unterschiedliche Leistungen und können sich ergänzen. Unverbindliche Orientierung, keine rechtsverbindliche Zusage. Ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist, hängt vom Einzelfall und Ihrer Pflegekasse ab. Wir beraten Sie kostenlos und persönlich. Mehr zur Förderung.

So einfach geht's

In vier ruhigen Schritten an Ihrer Seite.

Kein Papierkram-Stress, kein Verkaufsdruck. Wir nehmen uns Zeit — und kümmern uns um den Rest.

01

Kostenloses Erstgespräch

Sie rufen an oder schreiben uns. Wir hören zu und vereinbaren eine kostenlose, unverbindliche Beratung — gern bei Ihnen zu Hause.

02

Wir klären die Förderung

Gemeinsam schauen wir, welche Leistungen passen und ob eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich ist. Den Papierkram übernehmen wir.

03

Ihre Begleitung beginnt

Eine vertraute Begleitperson kommt zu den vereinbarten Zeiten. Alles bleibt flexibel und lässt sich jederzeit anpassen.

04

Wir bleiben an Ihrer Seite

Sie haben feste Ansprechpartner und können sich jederzeit melden. Ändert sich Ihr Bedarf, ändern wir die Begleitung mit.

Gönnen Sie sich eine Pause — wir sind da.

In einem kostenlosen Gespräch finden wir heraus, welche Entlastung zu Ihrer Familie passt.

Pflegegrad 1–5: Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich (bis 131 €/Monat).

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